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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
§ 1 Vertragsabschluß
Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als
angenommen, wenn der Verkäufer/Vermittler die Annahme der Bestellung
schriftlich durch Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Wochen
bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten sowie Ansprüche aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers oder
Vermittlers.
§ 2 Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich soweit nicht anders vermerkt inkl.
der gültigen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine
Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt - soweit gesetzlich
zulässig - beide Vertragsparteien zur entsprechenden Preisanpassung.
(siehe auch § 7 )
§ 3 Zahlung
Die Zahlung hat in Bar, per Überweisung oder mit bankbestätigtem
Scheck bei Übergabe des Fahrzeuges zu erfolgen. Andere
Zahlungsvereinbarungen sind in jedem Einzelfall schriftlich festzulegen.
§ 4 Lieferung
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten sofern der Kaufgegenstand nicht
erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer
zumutbar sind. Die dadurch entstehenden Preisanpassungen werden dem Käufer
berechnet. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung
abweichen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines
unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer oder Vermittler auffordern,
binnen einer Frist von weiteren 6 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt
der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der
Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten, Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist
ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder Vermittler
oder dessen Lieferanten eingetretenen Betriebsstörungen, z.B. durch
Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer oder Vermittler ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum
vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als
vier Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt
eine entsprechende Störung (z.B. Exportstopp, sowie Kontingentierung oder
organisatorische Umstände durch den Hersteller) zu einer
Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer oder Vermittler
sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des
Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer oder Vermittler hat
Lieferverzögerungen seitens des Importeurs gegenüber dem Besteller
nicht zu vertreten und kann bei Lieferverzug auch nach Auftragsbestätigung
an den Besteller vom Vertrag ohne weitere Ansprüche oder
Schadenersatzforderungen vom Besteller zurücktreten.
§ 5 Abnahme
Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über
die Bereitstellung des Fahrzeuges beim KFZ-Service Maletzki zu erfolgen. Bleibt
der Käufer nach Ablauf einer Karenzzeit von weiteren 10 Tagen in Verzug so
ist der Verkäufer berechtigt die vertragliche Leistung abzulehnen und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit
werden in jedem Fall ab dem 6. Tag der Bereitstellung EUR 15,00 pro Tag
Standgebühren verrechnet. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht,
wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder
offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung nicht imstande ist.
Verlangt der Verkäufer oder Vermittler Schadenersatz so beträgt
dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen wenn
der Verkäufer oder Vermittler einen höheren Schaden nachweist. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Vermittler oder Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer
oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am
Fahrzeug entstandene Schäden.
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart in D - 12351 Berlin
§ 6 Garantie / Gewährleistung
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des
Herstellers/Garantiegebers die je nach Modell bzw. Fabrikat unterschiedlich
sein können. Sofern sich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
und die Garantiebestimmungen des Herstellers unterscheiden oder widersprechen,
gelten vorrangig die jeweiligen Herstellerbestimmungen. Für den Fall der
Geltendmachung von Garantieleistungen ist der Käufer verpflichtet sich an
eine vom jeweiligen Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt zu wenden. Bei EU
Fahrzeugen beginnt die Garantie bei Werksauslieferung, aber es ist eine
Garantieverlängerung von 1 bis 2 Jahren möglich
§ 7 Sonstiges
Die Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers oder
Vermittlers und dürfen nur mit dessen Genehmigung weiterverkauft werden
unter gleichzeitiger Abtretung des Kaufpreisanspruches. In diesem Fall ist der
Eigentumsvorbehalt und die Zession dem Erwerber anzuzeigen.
§ 8 Vertragsrücktritt
Der Verkäufer/Vermittler ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den
Vorlieferanten oder infolge von Währungsschwankungen von insgesamt
über 3 % nach Vertragsabschluß ersatzlos vom Vertrag
zurückzutreten. Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten auf
Erfüllung des Vertrages bestehen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien bei Vollkaufleuten
für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
ist der Sitz des Verkäufers oder Vermittlers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
KFZ - Service Maletzki
Stand : 1.01.2005