Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluß
Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn der Verkäufer/Vermittler die Annahme der Bestellung schriftlich durch Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Wochen bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.
Übertragungen von Rechten und Pflichten sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers oder Vermittlers.

§ 2 Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich soweit nicht anders vermerkt inkl. der gültigen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt - soweit gesetzlich zulässig - beide Vertragsparteien zur entsprechenden Preisanpassung. (siehe auch § 7 )

§ 3 Zahlung
Die Zahlung hat in Bar, per Überweisung oder mit bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Fahrzeuges zu erfolgen. Andere Zahlungsvereinbarungen sind in jedem Einzelfall schriftlich festzulegen.

§ 4 Lieferung
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Die dadurch entstehenden Preisanpassungen werden dem Käufer berechnet. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer oder Vermittler auffordern, binnen einer Frist von weiteren 6 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten, Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder Vermittler oder dessen Lieferanten eingetretenen Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer oder Vermittler ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstopp, sowie Kontingentierung oder organisatorische Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer oder Vermittler sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer oder Vermittler hat Lieferverzögerungen seitens des Importeurs gegenüber dem Besteller nicht zu vertreten und kann bei Lieferverzug auch nach Auftragsbestätigung an den Besteller vom Vertrag ohne weitere Ansprüche oder Schadenersatzforderungen vom Besteller zurücktreten.

§ 5 Abnahme
Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges beim KFZ-Service Maletzki zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Karenzzeit von weiteren 10 Tagen in Verzug so ist der Verkäufer berechtigt die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit werden in jedem Fall ab dem 6. Tag der Bereitstellung EUR 15,00 pro Tag Standgebühren verrechnet. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer oder Vermittler Schadenersatz so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen wenn der Verkäufer oder Vermittler einen höheren Schaden nachweist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem Vermittler oder Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden.
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart in D - 12351 Berlin

§ 6 Garantie / Gewährleistung
Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers/Garantiegebers die je nach Modell bzw. Fabrikat unterschiedlich sein können. Sofern sich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und die Garantiebestimmungen des Herstellers unterscheiden oder widersprechen, gelten vorrangig die jeweiligen Herstellerbestimmungen. Für den Fall der Geltendmachung von Garantieleistungen ist der Käufer verpflichtet sich an eine vom jeweiligen Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt zu wenden. Bei EU Fahrzeugen beginnt die Garantie bei Werksauslieferung, aber es ist eine Garantieverlängerung von 1 bis 2 Jahren möglich

§ 7 Sonstiges
Die Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers oder Vermittlers und dürfen nur mit dessen Genehmigung weiterverkauft werden unter gleichzeitiger Abtretung des Kaufpreisanspruches. In diesem Fall ist der Eigentumsvorbehalt und die Zession dem Erwerber anzuzeigen.

§ 8 Vertragsrücktritt
Der Verkäufer/Vermittler ist berechtigt bei Preiserhöhungen durch den Vorlieferanten oder infolge von Währungsschwankungen von insgesamt über 3 % nach Vertragsabschluß ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann bei Übernahme der Mehrkosten auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien bei Vollkaufleuten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers oder Vermittlers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

KFZ - Service Maletzki

Stand : 1.01.2005